- Singularinstanz
- eine mit nur einem Handlungsträger besetzte ⇡ Instanz. Die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem ⇡ Direktorialprinzip.- Gegensatz: ⇡ Pluralinstanz.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Direktorialprinzip — Verfahren der hierarchischen Willensbildung (⇡ Hierarchie) in ⇡ organisatorischen Einheiten, in denen mehrere ⇡ Handlungsträger zusammengefasst sind. Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen, werden allein… … Lexikon der Economics
Generaldirektor — in der Praxis teilweise verwendeter Titel für den Leiter der Unternehmung. ⇡ Kompetenzen des G. sind nicht einheitlich umrissen. Position ist meist als ⇡ Singularinstanz an der Spitze der ⇡ Führungshierarchie angesiedelt; Leitung der… … Lexikon der Economics
Instanz — Element der ⇡ Aufbauorganisation. 1. Begriff: Eine Leitungseinheit (⇡ organisatorische Einheit) mit ⇡ Weisungsbefugnis gegenüber den ihr hierarchisch untergeordneten ⇡ organisatorischen Einheiten (z.B. ⇡ Stellen), die je nach dem Instanzaufbau… … Lexikon der Economics
Pluralinstanz — ein auf Dauer angelegtes Entscheidungs Kollegium. Die ⇡ Willensbildung innerhalb der P. und die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem ⇡ Kollegialprinzip. Gegensatz: ⇡ Singularinstanz … Lexikon der Economics